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Mail zur Corona-Hilfen

Falls Sie diese Mail bekommen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben Corona-Hilfen über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer) in Anspruch genommen. Nun steht die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen an. Ziel ist es, auf Basis der nun vorliegenden realisierten Zahlen, den Förderbetrag in einem Schlussbescheid abschließend festzusetzen.

Bitte beauftragen bzw. erinnern Sie Ihren prüfenden Dritten, die Schlussabrechnungen bis zum 30. Juni 2023 im digitalen Antragsportal einzureichen. Eine einmalige Verlängerung der Einreichungsfrist um sechs Monate kann Ihr prüfender Dritter für Sie beantragen. Falls Ihr bisheriger prüfender Dritter das Mandat niedergelegt hat oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht, bitten wir Sie, umgehend einen neuen prüfenden Dritten zu beauftragen.

Zur Einreichung der Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten sind alle Antragstellenden verpflichtet, die eine Corona-Wirtschaftshilfe erhalten haben. Sofern bis zum 30. Juni 2023 keine Einreichung der Schlussabrechnung für die gewährten Corona-Wirtschaftshilfen vorliegt bzw. von der Option der einmaligen Fristverlängerung kein Gebrauch gemacht wird, werden automatisiert Erinnerungs- und Rückforderungsmaßnahmen eingeleitet.

Für jede Programmlinie getrennt wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhemitgeteilt. Das kann zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen. Rückzahlungen sind grundsätzlich sechs Monate ab Datum des Bewilligungsbescheides fällig. Darüber hinaus bestehen Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten, die individuell mit den jeweiligen Bewilligungsstellen zu vereinbaren sind.

Sofern Ihr prüfender Dritter bereits für Sie alle Schlussabrechnungen eingereicht oder eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 vorgenommen hat, betrachten Sie diese Erinnerung als gegenstandslos.

Weitere Informationen zur Schlussabrechnung finden Sie auf der Webseite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Übrigens: Die Bundesregierung möchte Ihnen den Zugang zu Ihren Überbrückungshilfen erleichtern.
Im neu eingerichteten Portal https://meine.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Sie im Detail einsehen, welche Anträge für Ihr Unternehmen gestellt wurden und welcher prüfende Dritte jeweils zuständig war. 

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung zum erfolgreichen Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Service Desk der Überbrückungshilfen

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz