Ihre Fragen
Das Thema
Altersvorsorge ist immer wieder in aller Munde – zurecht!
Schließlich stellt sich doch jeder diese Fragen:
- Wie viel Rente werde ich wohl später bekommen (vom Staat und aus sonstigen Quellen)?
- Werden meine Einnahmen im Ruhestand reichen, um meine Ausgaben zu decken?
- Kann ich mir meine lang gehegten Träume auch wirklich erfüllen?
- Oder muss ich noch zusätzlich privat vorsorgen, um es mir im Alter so richtig schön machen zu können?
- Wie groß wird die Auswirkung der Inflation auf mein verfügbares Einkommen sein?
Das Wort
„Versorgungslücke“ schwebt wie ein Damokles-Schwert über den Köpfen vieler unserer Mandanten.
Diese Verunsicherung können wir Ihnen nehmen!
Unsere Antwort
Wir analysieren, welche
Einnahmen Sie im Ruhestand haben werden.
Dabei berücksichtigen wir Zahlungen aus
- der gesetzlichen Rentenversicherung
- betrieblicher Altersversorgung
- privaten Vorsorgeverträgen
- sonstigen Quellen (z.B. aus vermieteten Immobilien)
Bei der Hochrechnung Ihrer
Ausgaben bei Renteneintritt fließen Ihre
derzeitigen Kosten, Ihre
zusätzlichen Wünsche (z.B. längere Urlaubsreisen) und auch die
Inflation in die Betrachtung ein.
So finden wir für Sie heraus, ob Ihre bis jetzt getroffene Vorsorge ausreichend ist oder ob eine so genannte
Versorgungslücke besteht.
Objektivität beim Steuerberater
Das Wort „Versorgungslücke“ kennen Sie sicher auch schon von
Banken und Finanzdienstleistern. Diese werben damit, die Lücke für Sie zu berechnen, und das völlig kostenlos.
Beratung ist aber nie kostenlos. Die Bezahlung der Beratungsleistung funktioniert in der Finanzbranche nur anders. Die Berater bekommen dort
Provisionen für Spar- bzw. Versicherungsverträge, die sie Ihnen zur Schließung der Versorgungslücke anbieten.
Das führt zwangsläufig zu einem Interessenkonflikt. Denn ohne errechnete Versorgungslücke wird ja keine Lösung benötigt, über die sich die Beratung refinanziert.
Wir als
Steuerberater können Sie
objektiv und ausschließlich in Ihrem Interesse beraten, weil wir den Altersvorsorge-Check immer über ein
geringes Beratungshonorar abrechnen.
Ob Sie eine Versorgungslücke haben und wie Sie diese schließen, hat auf unser Honorar keinen Einfluss! Handeln Sie jetzt!
Je früher Sie sich von uns beraten lassen, desto besser!
Denn je eher wir einen eventuellen Fehlbetrag im Alter erkennen, desto
mehr Möglichkeiten bieten sich Ihnen, diese Lücke zu schließen.
Und Sie müssen
deutlich weniger einsetzen, um sich finanziell
einen schönen Ruhestand zu sichern!
Sprechen Sie mit uns über Ihren persönlichen Altersvorsorge-Check!